Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

für die Ferienwohnung „Morgensonne“ 01824 Kurort Rathen Amselgrund 9

 Vermieter: Thomas Richter Anschrift, wie vor

 Vertragspartner: Buchender (Gast)

 Vertrag: Der Vermieter und der Buchende (Gast) schließen einen Gastaufnahmevertrag mit nachfolgenden Inhalten:

 § 1: Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung schriftlich bestellt und schriftlich zugesagt worden ist. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung angemeldeten Personen.

Der Buchende haftet für alle angemeldeten Personen.

§ 2: Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

§ 3: Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast ein gleichwertiges Ersatzquartier nachzuweisen, bzw. Schadenersatz zu leisten.

§ 4: Bei Rücktritt des Buchenden (Gastes) für den Vertrag gelten folgende Stornofristen:

  • Kostenfrei bis 5 Wochen vor Anreise

  • 30% des vereinbarten Gesamtpreises bis 4 Wochen vor Anreise

  • 50% des vereinbarten Gesamtpreises bis 3 Wochen vor Anreise

  • 80% des vereinbarten Gesamtpreises ab dem 4. bis 2. Tag vor Anreise

  • 100% des vereinbarten Gesamtpreises ab dem 1. Tag vor Anreise

Ein Rücktritt des Gastes von dem Gastaufnahmevertrag bedarf der schriftlichen Form und der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Buchende (Gast) die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.

Es gelten die Stornobedingungen des Vermieters.

Um sich vor finanziellen Folgen einer Stornierung zu schützen, empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.

§ 5: Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung hat der Buchende (Gast) für die Dauer des Vertrages den nach § 4 errechneten Betrag zu zahlen.

Vorzeitige Abreise oder spätere Anreise berechtigen nicht zur Preisreduzierung.

§ 6: Der vereinbarte Preis versteht sich, soweit steuerlich relevant, inklusive der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer. Die ortsübliche Kurtaxe und Parkgebühren auf kommunalem Grund sind nicht im Mietpreis der Ferienwohnung enthalten und sind zusätzlich vor Ort in bar zu entrichten.

Bei Überbuchung oder ähnlich wichtigen Gründen ist eine Stornierung durch den Vermieter möglich. Bereits getätigte Anzahlungen werden in dem Fall voll erstattet. Nach Möglichkeit bietet der Vermieter dem Gast eine alternative Ferienunterkunft, in Form einer Vermittlung, an. Der Gast verzichtet auf eventuelle Entschädigungen.

§ 7: Die Ferienwohnung steht bei Anreise um 15.00 Uhr und bei Abreise bis 10.00 Uhr zur Verfügung.

§ 8: Die Bezahlung erfolgt gem. schriftlicher Vereinbarung des Buchungsvertrages. Es ist innerhalb von 5 Tagen ab Eingang der Vertragsbestätigung eine Anzahlung in höhe von 25% des Gesamtpreises (gerundet auf den nächsten Zehner) auf das angegebene Konto des Vermieters zu überweisen.  Der Restbetrtag zum Gesamtpreis, einschließlich der Zahlungen an Dritte, hier: nach § 6 Kurtaxe, Parkgebührenwird bei Anreise in bar fällig.  Wird nicht angezahlt bzw. bei nicht fristgerechter Anzahlung hat der Vermieter das Recht die Buchung zu stornieren. Damit verfällt jeglicher Anspruch des Buchenden gemäß Gastaufnahmevertrag. Wird nicht schriftlich storniert, bzw. konnte die Wohnung nicht anderweitig vermietet werden bleibt der Buchende (Gast) verpflichtet den Mietpreis für die Ferienwohnung zu bezahlen.

§ 9: Der Buchende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere zur Mängelrüge gegenüber dem Vermieter verpflichtet. Erfolgt eine Mängelrüge erst im Nachhinein, ist der Vermieter nicht mehr in der Lage etwas zu tun. Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz sind daher ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft zugelassen wurde. Ebenso setzt eine Kündigung des Vertrages durch den Reisenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise nach § 537 BGB voraus, dass dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

Gegen das Auftreten von Insekten, Wespen, Ameisen, Ohrenkneifern usw., kann  keine Gewähr übernommen werden.

§ 10: Der Gastaufnahmevertrag umfasst alle Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Eventuelle Beschädigungen sind, sobald diese festgestellt worden sind, dem Vermieter mitzuteilen. Während des Aufenthaltes ist der Buchende für das Inventar der Ferienwohnung verantwortlich. Schäden durch das unsachgemäße Bedienen der elektronischen Geräte, wie Gasherd, TV, Mikrowelle etc., gehen zu Lasten des Mieters.

§ 11: Aus Feuerschutzgründen und aus Rücksicht auf Allergiker sind alle Zimmer Nichtraucherzimmer. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter berechtigt eine Extra-Reinigung zu berechnen.

§ 12: Vertragsauflösungen können nur in gegenseitigem Einvernehmen beider Partner erfolgen. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB. Gerichtsstand ist Kurort Rathen.

Die Ferienwohnung darf nur von denjenigen Personen belegt werden, die in der Buchung angegeben sind. Insbesondere darf die Zahl der Personen nicht überschritten werden, dies gilt auch für Kinder, Kleinkinder, Babys und Jugendliche. Einen Anspruch auf Belegung mit mehr als der vereinbarten Personenzahl besteht nicht. Der Vermieter kann die Aufnahme zusätzlicher Personen verweigern oder ggf. von einer Mehrvergütung abhängig machen.

Ein Überlassen der Ferienwohnung an Dritte ist nicht erlaubt.

Der Buchende ist verpflichtet die Unterkunft und ihre Einrichtung nur bestimmungsgemäß und insgesamt pfleglich zu behandeln.

Der Vermieter behält sich vor bei Verschmutzungen, deren Beseitigung über den üblichen Endreinigungskosten/-aufwendungen liegt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Die sind € 40,00 pro Stunde.

Mängel sind vom Vermieter ggf. zu protokollieren.

Das Verrücken und Umstellen von Möbeln, sowie das Benutzen von unbelegten Betten und deren Bettwäsche ist nicht erlaubt.

Der Vermieter kann in dem Fall eine zusätzliche Reinigungsgebühr verlangen.

Die Programmierung der TV-Anlage ist nicht zu ändern.

Wäsche und nasse Handtücher bitte nur im Bad oder an den zur Verfügung gestellten Wäschetrocknern trocknen. Tropfende Wäsche; Handtücher sind ausschließlich im Bad oder in dem zur Verfügung gestelltem Trockner zu trocknen.

Der Vermieter kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Buchende (Gast) ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters den Betrieb bzw. die Durchführung des Aufenthaltes nachhaltig stört oder wenn er sich vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

§ 13: Das Halten von Tieren ist in der Ferienwohnung nicht gestattet. Verstöße dagegen berechtigen den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrages. Zuwiderhandlungen können die sofortige Aufhebung des Vertrages zur Folge haben.

§ 14: Haftung des Vermieters aus dem Mietvertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässig herbeigeführten Pflichtverletzung des Vermieters oder eines gesetzlichen Vertreters/Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen. §§ 701 ff BGB bleibt davon unberührt.

Bei Beeinträchtigung des Urlaubs des Buchenden (Gast) oder der Ferienwohnung selbst durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, Starkregenereignissen; wild abfließendem Oberflächenwasser, Hochwasser, Epidemien, Feuer, unvorhergesehener Baulärm, schlechtem Wetter, Kälte, terroristische Gewalthandlungen o. ä.) haftet der Vermieter nicht!

In solchen Fällen gehen entstehende Mehr- und/oder Mietkosten zu Lasten des Buchenden (Gastes).

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Anfrage und/oder Annahme des Gastaufnahmevertrages als anerkannt.

Sollte einer der vorstehenden Punkte unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen gültig.